
3 Fakten, die Sie zum Rauchmelder wissen müssen
Rauchmelder müssen in allen Wohnräumen und Zimmern installiert sein, außer in der Küche und im Bad.
Für die Installation von Rauchmeldern sind die Eigentümer, beziehungsweise Vermieter, zuständig. Die Wartungspflicht lässt sich allerdings vertraglich auf den Mieter übertragen. Aber: Sie bleiben dennoch in der Haftung. Denn es muss sichergestellt werden, dass die Mieter physisch und psychisch dazu in der Lage sind, die Wartung auch zuverlässig und gemäß den Herstellerangaben auszuführen. Insoweit besteht für Sie eine sogenannte „Sekundärhaftung“ für die sorgfältige Auswahl und laufende Überwachung desjenigen, dem Sie vertraglich die Verpflichtung übertragen möchten bzw. bereits übertragen haben.
Auch die Kosten für die Wartung dürfen auf die Mieter umgelegt werden – sofern der Vermieter die Wartung selbst übernimmt oder einem Dienstleistungsunternehmen übertragen hat. Diese Wartungskosten sind nur auf die Nebenkosten bzw. Betriebskosten umlegen.
Quelle: www.rauchmelder-lebensretter.de
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