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Mietpreisbremse in Niedersachsen als ungültig erklärt

Niedersachsen muss die Mietpreisbremse drei Jahre nach Inkrafttreten nachbessern und neu verabschieden. Das Amtsgericht Hannover hat das Gesetz für unwirksam erklärt. Grund ist ein simpler Formfehler. Die Korrektur wird nach Angaben des Bauministeriums mindestens sechs Monate dauern.

Verabschiedung und Begründung müssen zeitlich zusammen liegen

Aufgefallen war der Formfehler dem Amtsgericht Hannover, das sich mit der Klage einer Mietrechts-Agentur beschäftigen musste: Es ging darum, dass diese den ehemaligen Vermieter eines Paares zwingen wollte, den Mietpreis der Vormieter herauszugeben. Diese Klage hat das Gericht abgewiesen, weil es das Gesetz wegen eines Formfehlers als unwirksam eingeschätzt hat (Az.: 514 C 7045/19). Nach Angaben des Bauministeriums müssen bereits sechs weitere Bundesländer bei der Mietpreisbremse nachbessern, unter anderem weil die Begründung zur Verordnung zu spät veröffentlich wurde. Wegen Formfehlern hatten zum Beispiel Gerichte in Hamburg und München sowie in Stuttgart die Mietpreisbremsen für ungültig erklärt und die Landesregierungen aufgefordert, die Fehler zu beheben.

Mietpreisbremse: Niedersachsen prüft, wo sie künftig noch gelten soll

Niedersachsen müsse nun neu bewerten, in welchen Regionen es die Mietpreisbremse anwenden will, sagte der Ministeriumssprecher. Von der nun für unwirksam erklärten Verordnung waren viele Städte und Gemeinden wie z.B. Braunschweig, Hannover, Osnabrück und Wolfsburg erfasst. Auch bestehende Mietverhältnisse waren von der Niedersächsischen Mieterschutzverordnung betroffen: In den 19 Städten und Gemeinden war die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen von 20 auf 15 Prozent innerhalb von drei Jahren abgesenkt worden.

Schließlich wurde für diese Städte und Gemeinden auch die Kündigungssperrfrist nach Umwandlung einer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung verlängert: Ein Käufer sollte eine Frist von fünf Jahren abwarten, bevor er das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs oder Hinderung an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks hätte kündigen dürfen. Die regelmäßige Sperrfrist beträgt drei Jahre.

Quelle: www.haufe.de

Bild: www.pixabay.com

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Immobilienbesitz spielt entscheidende Rolle für Wohlstand

Die Deutschen werden immer reicher. Laut einer Studie erhöht insbesondere Immobilienbesitz das Vermögen beträchtlich. Laut einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung verfügte die Bevölkerung ab 17 Jahren im Jahr 2017 über knapp 103.000 Euro. Damit sind die individuellen Vermögen seit 2012 um durchschnittlich 22 Prozent geklettert.

Ungleiche Verteilung

Auffällig war dabei die stark ungleiche Vermögensverteilung. So entfällt auf die reichsten zehn Prozent mehr als die Hälfte des gesamten Vermögens (56 Prozent), während die ärmere Hälfte der Bevölkerung (über 17 Jahren) gerade mal 1,3 Prozent des Gesamtvermögens besitzt. Zudem befinden sich 18 Prozent des Gesamtnettovermögens in Besitz des obersten ein Prozent. So viel besitzen die unteren 75 Prozent zusammen.

Immobilienbesitz ist entscheidend

Überproportional zulegen konnten dabei neben Betriebsvermögen vor allem Immobilien. Im Zeitraum 2012 bis 2017 gewann selbstgenutzter Immobilienbesitz 30.500 Euro an Wert hinzu, während der sonstige Immobilienbesitz um knapp 27.700 Euro im Wert stieg. Diese Immobilien-Wertsteigerungen wirkten sich sehr positiv auf die Nettovermögen der Eigentümer aus. So kommt es, dass Eigentümer einer selbstgenutzten Immobilie inzwischen mit durchschnittlich rund 225.000 Euro über ein zehnmal so hohes Vermögen verfügen wie Personen, die zur Miete wohnen, mit nur 24.000 Euro. Dabei fällt auf, dass die Höhe des Nettovermögens im Altersverlauf bei Immobilienbesitzern deutlich stärker als bei Mietern wächst. So erreicht das individuelle Nettovermögen mit einem Wert von knapp 280.000 Euro bei Eigentümern seinen Höchststand im Alter von 71 bis 75 Jahren. Bei Mietern wird im Durchschnitt der Maximalwert von 55.000 Euro schon im Alter von 51 bis 55 Jahren erreicht. Dieser Unterschied erklärt sich vor allem daraus, dass Immobilienbesitzer während der Rückzahlung ihrer Hypothek über einen langen Zeitraum Vermögen aufbauen, während dieser Zwang bei Mietern nicht vorliegt und zudem ein wesentlicher Anteil ihres Einkommens für die Miete verbraucht wird.

Quelle: www.anlegen-in-immobilien.de

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