Kalender März 2020

Nicht verpassen! MIPIM – eine einzigartige und exklusive Veranstaltung der internationalen Immobilienbranche in Cannes

Die 1990 ins Leben gerufene MIPIM ist eine 4-tägige Veranstaltung vom 10. Bis 13. März 2020, auf der sich die einflussreichsten Akteure aus allen Bereichen der internationalen Immobilienbranche treffen.

Hier kommt die gesamte Wertschöpfungskette, wie Investoren und Finanzeinrichtungen, Projektentwickler, Architekten und viele mehr, zusammen und bietet einen unvergleichlichen Zugang zu der größten Anzahl an Immobilienentwicklungsprojekten und Kapitalquellen weltweit. Auch Vertreter von Gesundheitsimmobilien, Gastgewerben, Büroimmobilien und weitere werden zu Gast sein.

Mit einer Ausstellungsfläche von 22.000 m² ist MIPIM die führende Immobilienausstellung, um Geschäftsmöglichkeiten zu erschließen und wichtige internationale Akteure zu treffen. Insgesamt sind auf der Messe 100 Länder vertreten und über 26.000 Teilnehmer zu verzeichnen. Ein führendes Programm, bestehend aus mehr als 130 Konferenzsitzungen, bietet fachkundige Einblicke in wichtige Bereiche und Immobilien-Hotspots.

Quelle: www.mipim.com

Bild: www.pixabay.com

Mietwohnungen

Immobilienboom hält an – aber Kaufpreise steigen etwas weniger rasant

Die Immobilienpreise in deutschen Städten wachsen weiterhin – jedoch langsamer als zuvor. Besonders Mieten nehmen mit einer besonders niedrigen Rate zu.

Die Mieten in deutschen Metropolen sind um 2,5 Prozent angestiegen.

Der Boom auf dem Immobilienmarkt hat nach Angaben der Bundesbank auch im vergangenen Jahr angehalten. Allerdings seien die Preise etwas weniger stark gestiegen – vor allem in Städten.

Insgesamt seien die Wohnimmobilienpreise in deutschen Städten 2019 um 6,1 Prozent geklettert nach 8,5 Prozent im Jahr 2018. In den sieben Metropolen Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Köln, München und Stuttgart habe das Plus bei 6,4 Prozent gelegen (nach 9,7 Prozent im Jahr 2018).

Auch im vergangenen Jahr übertrafen die Wohnimmobilienpreise in den Städten laut Bundesbank ein gerechtfertigtes Niveau deutlich. „Aktuellen Schätzergebnissen zufolge lagen die Preisabweichungen nach oben in den Städten zwischen 15 Prozent und 30 Prozent.“

Quelle: www.wiwo.de

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Flagge Niedersachsen

Mietpreisbremse in Niedersachsen als ungültig erklärt

Niedersachsen muss die Mietpreisbremse drei Jahre nach Inkrafttreten nachbessern und neu verabschieden. Das Amtsgericht Hannover hat das Gesetz für unwirksam erklärt. Grund ist ein simpler Formfehler. Die Korrektur wird nach Angaben des Bauministeriums mindestens sechs Monate dauern.

Verabschiedung und Begründung müssen zeitlich zusammen liegen

Aufgefallen war der Formfehler dem Amtsgericht Hannover, das sich mit der Klage einer Mietrechts-Agentur beschäftigen musste: Es ging darum, dass diese den ehemaligen Vermieter eines Paares zwingen wollte, den Mietpreis der Vormieter herauszugeben. Diese Klage hat das Gericht abgewiesen, weil es das Gesetz wegen eines Formfehlers als unwirksam eingeschätzt hat (Az.: 514 C 7045/19). Nach Angaben des Bauministeriums müssen bereits sechs weitere Bundesländer bei der Mietpreisbremse nachbessern, unter anderem weil die Begründung zur Verordnung zu spät veröffentlich wurde. Wegen Formfehlern hatten zum Beispiel Gerichte in Hamburg und München sowie in Stuttgart die Mietpreisbremsen für ungültig erklärt und die Landesregierungen aufgefordert, die Fehler zu beheben.

Mietpreisbremse: Niedersachsen prüft, wo sie künftig noch gelten soll

Niedersachsen müsse nun neu bewerten, in welchen Regionen es die Mietpreisbremse anwenden will, sagte der Ministeriumssprecher. Von der nun für unwirksam erklärten Verordnung waren viele Städte und Gemeinden wie z.B. Braunschweig, Hannover, Osnabrück und Wolfsburg erfasst. Auch bestehende Mietverhältnisse waren von der Niedersächsischen Mieterschutzverordnung betroffen: In den 19 Städten und Gemeinden war die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen von 20 auf 15 Prozent innerhalb von drei Jahren abgesenkt worden.

Schließlich wurde für diese Städte und Gemeinden auch die Kündigungssperrfrist nach Umwandlung einer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung verlängert: Ein Käufer sollte eine Frist von fünf Jahren abwarten, bevor er das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs oder Hinderung an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks hätte kündigen dürfen. Die regelmäßige Sperrfrist beträgt drei Jahre.

Quelle: www.haufe.de

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Immobilienbesitz spielt entscheidende Rolle für Wohlstand

Die Deutschen werden immer reicher. Laut einer Studie erhöht insbesondere Immobilienbesitz das Vermögen beträchtlich. Laut einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung verfügte die Bevölkerung ab 17 Jahren im Jahr 2017 über knapp 103.000 Euro. Damit sind die individuellen Vermögen seit 2012 um durchschnittlich 22 Prozent geklettert.

Ungleiche Verteilung

Auffällig war dabei die stark ungleiche Vermögensverteilung. So entfällt auf die reichsten zehn Prozent mehr als die Hälfte des gesamten Vermögens (56 Prozent), während die ärmere Hälfte der Bevölkerung (über 17 Jahren) gerade mal 1,3 Prozent des Gesamtvermögens besitzt. Zudem befinden sich 18 Prozent des Gesamtnettovermögens in Besitz des obersten ein Prozent. So viel besitzen die unteren 75 Prozent zusammen.

Immobilienbesitz ist entscheidend

Überproportional zulegen konnten dabei neben Betriebsvermögen vor allem Immobilien. Im Zeitraum 2012 bis 2017 gewann selbstgenutzter Immobilienbesitz 30.500 Euro an Wert hinzu, während der sonstige Immobilienbesitz um knapp 27.700 Euro im Wert stieg. Diese Immobilien-Wertsteigerungen wirkten sich sehr positiv auf die Nettovermögen der Eigentümer aus. So kommt es, dass Eigentümer einer selbstgenutzten Immobilie inzwischen mit durchschnittlich rund 225.000 Euro über ein zehnmal so hohes Vermögen verfügen wie Personen, die zur Miete wohnen, mit nur 24.000 Euro. Dabei fällt auf, dass die Höhe des Nettovermögens im Altersverlauf bei Immobilienbesitzern deutlich stärker als bei Mietern wächst. So erreicht das individuelle Nettovermögen mit einem Wert von knapp 280.000 Euro bei Eigentümern seinen Höchststand im Alter von 71 bis 75 Jahren. Bei Mietern wird im Durchschnitt der Maximalwert von 55.000 Euro schon im Alter von 51 bis 55 Jahren erreicht. Dieser Unterschied erklärt sich vor allem daraus, dass Immobilienbesitzer während der Rückzahlung ihrer Hypothek über einen langen Zeitraum Vermögen aufbauen, während dieser Zwang bei Mietern nicht vorliegt und zudem ein wesentlicher Anteil ihres Einkommens für die Miete verbraucht wird.

Quelle: www.anlegen-in-immobilien.de

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