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Reform der Grundsteuer bis Ende 2019

Bund und Länder haben sich auf bestimmte Eckpunkte für eine Neuregelung der Grundsteuer geeinigt. Gegen das derzeit favorisierte wertabhängige Modell, bei dem das Alter von Gebäuden und die durchschnittliche Mietkosten als Bemessungsgrundlage gelten, kommt nun aus Bayern Widerstand, wo ein Flächenmodell gefordert wird. Die Gesetzesänderung bis Ende 2019 wurde vom Bundesverfassungsgericht verlangt, da die derzeitigen Regelungen völlig veraltet sind. Die Bemessungsgrundlagen stammen in den alten Bundesländern aus den 1960 Jahren, in den neuen Bundesländern sogar aus den 1920er Jahren.

Quelle: wiwo.de

Bild: pixabay.com

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