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Berliner Senat beschließt Gesetzentwurf zum Mietendeckel

Das Gesetz entlastet die Mieter um 2,5 Milliarden Euro. Jetzt muss das Parlament noch zustimmen.

Der Senat habe sich zum zweiten Mal mit dem Gesetzesentwurf zur Deckelung und Senkung der Mieten in Berlin beschäftigt und diesen für gut befunden. Nun wird der geplante Mietendeckel zur weiteren Beratung in das Abgeordnetenhaus eingebracht, bereits am Donnerstag ist er Thema der Aktuellen Stunde.

Rot-Rot-Grün will die Mieten für 1,5 Millionen vor 2014 gebaute Wohnungen fünf Jahre auf dem Stand von Mitte 2019 einfrieren. Für Neuvermietungen hat der Senat Obergrenzen festgelegt zwischen 3,93 Euro und 9,80 Euro pro Quadratmeter. Diese richten sich nach dem Alter des Wohnhauses, wobei es zwölf Baualtersklassen gibt: zwischen „2003 bis 2013“ und „bis 1918“. Auch die Ausstattung der Wohnung spielt eine Rolle.

Sogar Mietsenkungen bei laufenden Verträgen wird es geben, falls der Vermieter mindestens 20 Prozent mehr verlangt, als die Obergrenze für das Wohnhaus zulässt. Vermieter, die sich nicht an die Mietobergrenzen halten, droht ein Bußgeld von 500 000 Euro im äußersten Fall.

 

Quelle: Tagesspiegel.de

Bild: pixabay.com